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Sie haben in jedem Verfahrensabschnitt
das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen. Dieses Recht sollten Sie wahrnehmen.
Die Wahl eines Verteidigers ist kein Schuldeingeständnis.
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Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu: Straf - u. Strafverfahrensrecht - Betäubungsmitteldelikte - Körperverletzungsdelikte - Vermögensdelikte - Kapitaldelikte - JugendstrafrechtVerkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Ordnungswidrigkeiten - Schadensregulierung - Fahrerlaubnisrecht
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