Natürlich stehe ich Ihnen auch
als Nebenklagevertreter im Strafverfahren mit meinen Erfahrungen als Strafverteidiger zur Verfügung.
Die Nebenklage gibt dem Opfer
einer Straftat die Möglichkeit, neben der Staatsanwaltschaft als Ankläger
aufzutreten. So wird sichergestellt, dass die Interessen des Opfers im
Strafverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Der Nebenkläger hat das Recht, an
der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, Er kann Beweisanträge stellen,
Täter und Zeugen befragen und Erklärungen abgeben. Gegebenfalls besteht auch
die Möglichkeit, Richter oder Sachverständige abzulehnen.
Die Nebenklage ist zulässig bei
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei versuchten Tötungsdelikten,
bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten und wenn die Ehre oder die Freiheit
des Opfers durch die Tat beeinträchtigt worden ist.
Bei Tötungsdelikten steht
gegebenenfalls auch den Angehörigen des Opfers ein Nebenklagerecht zu.
Kommt es zu einer Verurteilung, so
hat in aller Regel der Angeklagte die Kosten der Nebenklage zu tragen.