„Es gibt keine halben oder ganzen, keine Bio- oder Passdeutschen. Es gibt keine Bürger erster oder zweiter Klasse, keine richtigen oder falschen Nachbarn. Es gibt keine Deutschen auf Bewährung, die sich das Dazugehören immer neu verdienen müssen – und denen es bei angeblichem Fehlverhalten wieder weggenommen wird.“ – Frank Walter Steinmeier, Bundespräsident.
Rechtsanwalt Harms vertritt Sie bundesweit spezialisiert im Rechtsgebiet des Migrationsrechts. Hierzu zählen insbesondere Fälle des Ausländerrechts sowie des Asylrechts, Verfahren der Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitengesetz, (Arbeits-)Migrationsverfahren – auch nach dem Freizügigkeitsgesetzt/EU oder dem ARB 1/80, Visaverfahren gegenüber Auslandsvertretungen (etwa in Fällen einer Familienzusammenführung) und Verfahren gegenüber dem Auswärtigen Amt , in Verfahren gegenüber den Ausländerbehörden sowie in Fällen des Straf- und Sozialrechts mit ausländerrechtlichem Bezug. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich sowie auch in gerichtlichen Hauptsacheverfahren nebst Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Die Vertretung in ausländerrechtlichen Mandaten erfordert eine tiefe Kenntnis sowohl der nationalen als auch der internationalen – hierbei insbesondere unionsrechtlichen – Rechtsgrundlagen sowie Rechtsprechung.
So fußen die maßgeblichen deutschen Normen regelmäßig auf unionsrechtlichen Richtlinien (genannt seien die Richtlinien 2011/95/EU und 2013/33/EU sowie 2013/32/EU) und Verordnungen (Insbesondere Verordnung (EU) Nr. 604/2013, auch Dublin3-Verordnung genannt). Ferner spielen internationale Abkommen wie etwa der Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 vom 19.09.1980 zwischen der Bundesrepublik und der Türkei oder aber auch die Genfer Flüchtlingskonvention eine große Rolle.
Rechtsanwalt Harms vertritt Sie auch in Verfahren der Aufenthaltsverfestigung wie etwa Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, einer Niederlassungserlaubnis sowie einer Aufenthaltserlaubnis wegen nachhaltiger Integration oder anderen humanitären Aufenthaltstiteln.
Rechtsanwalt Harms ist außerdem spezialisiert auf den Bereich des Verkehrsrechts. Er vertritt Sie in allen Verkehrsunfallsachen gegenüber Unfallgegnern und Versicherern, auch in Fällen mit Auslandsbezug (Deutsches Büro Grüne Karte e.V.). Die Vertretung erfolgt auch bei Personenschäden, Fällen des Erwerbs- sowie Haushaltsführungsschadens, zur Geltendmachung von Schadensersatz sowie Schmerzensgeld und in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren wie insbesondere Geschwindigkeitsverstößen oder aber auch verwaltungsrechtlichen Verfahren wie etwa solcher wegen der Entziehung von Fahrerlaubnissen.