Waffen sorgen, schon alleine durch ihre möglicherweise fatale Wirkung, bei einer Vielzahl von Menschen für Unbehagen. Unwissenheit und daraus resultierende Vorurteile gegenüber Waffen und Waffenbesitzer ziehen sich durch sämtliche Bevölkerungsschichten.
Um so entscheidender ist es also, dass dann der Verteidiger einerseits keinerlei Berührungsängste vor Waffen und dem Umgang damit hat, andererseits über vertiefte Kenntnisse in dieser Spezialmaterie verfügt.
Neuerungen und Novellierung einer Rechtsgrundlage werden wohl kaum in einem anderen Rechtsgebiet derartig schnell (und manchmal wohl auch schnellschussartig) verabschiedet, wie im Waffenrecht. Hier ist es zwingend erforderlich, dass der Beschuldigte einen „Profi“ an der Seite hat.